deutsch english

Privatgutachten

Privatgutachten sind Gutachten, die z.B. von Privatpersonen, Firmen oder Versicherungen in Auftrag gegeben werden. Im Gegensatz zum Gerichtsgutachten, bei dem die Beweisfragen vom Gericht vorgegeben werden, können die Beweisfragen mit dem Gutachter zusammen erarbeitet werden.

Die Bearbeitung des Privatgutachtens erfolgt ebenso objektiv und unabhängig wie bei einem Gerichtsgutachten. Dies bedeutet allerdings auch, dass das Privatgutachten nicht zwangsläufig zum Vorteil des Auftraggebers ausfallen muss, sondern auch ebensogut das Gegenteil der Fall sein kann. Dem Auftraggeber bleibt es selbstverständlich freigestellt, ob er das Gutachten später, z.B. in einem Gerichtsverfahren, einsetzt.

Die Beweisfragen, die in einem Privatgutachten bearbeitet werden, sind ebenso vielfältig wie bei einem Behördengutachten